Anzeige einer Geburt

Wird bei einer Hausgeburt üblicherweise von einer Hebamme oder einem Arzt erstattet.
Folgende Urkunden sind dem Geburtsstandesamt üblicherweise vorzulegen:

  • Geburtsurkunde beider Elternteile,
  • Staatsbürgerschaftsnachweise beider Elternteile
  • Heiratsurkunde der Eltern
  • Meldenachweise beider Elternteile
  • allenfalls weitere vorzulegende Unterlagen (z.B. wenn die uneheliche Kindesmutter bereits einmal verheiratet war, Heiratsurkunde dieser Ehe und Nachweis über die Auflösung dieser Ehe) können vom Geburtsstandesamt eingefordert werden

www.help.gv.at

Zuständig


Martina Fischer
Kontaktdaten von Martina Fischer
FunktionMeldeamt; Standesamt; Fundamt
NameMartina Fischer
Adresse6345 Kössen
Telefon+43 5375 6201 31
E-Mailstandesamt@koessen.gv.at
BüroParterre - Meldeamt

 


Gstrein Barbara
Kontaktdaten von Barbara Gstrein
FunktionMeldeamt; Standesamt; Fundamt
NameBarbara Gstrein
Adresse6345 Kössen
Telefon+43 5375 6201 18
E-Mailmeldeamt@koessen.gv.at
BüroParterre - Meldeamt