Hochzeitsjubiläen

Für alle Ehepaare, die das Fest der Goldenen Hochzeit (50 Jahre), der Diamantenen Hochzeit (60 Jahre) oder der Gnadenhochzeit (70 Jahre) feiern, besteht die Möglichkeit einen Antrag auf Gewährung der Jubiläumsgabe des Landes Tirol zu stellen. Die Jubiläumsgabe des Landes Tirol beträgt ab 01.01.2026 € 500,00, unabhängig um welche Jubelhochzeit es sich handelt.

Benötigte Unterlagen:

Heiratsurkunde

IBAN (Bankkarte)


Zuständig


Margit
Kontaktdaten von Margit-Isabella Dornauer
FunktionSekretariat; Vorzimmer Bürgermeister
NameMargit-Isabella Dornauer
Telefon+43 5375 6201 11
Faxnummer+43 5375 6201 29
E-Mailgemeinde@koessen.gv.at
Büro1. Stock Vorzimmer Bürgermeister / Sekretariat