Das Örtliche Raumordnungskonzept (ÖROK) stellt eine umfassende Festlegung der Entwicklungsziele und der Entwicklungsspielräume vor allem in räumlicher, wirtschaftlicher, bevölkerungspolitischer, naturräumlicher und kultureller Hinsicht dar. Es werden darin im Wesentlichen die Richtlinien bzw. die Rahmenbedingungen für die weiteren raumplanerischen Planungsinstrumente (Flächenwidmung und Bebauungsplan) festgelegt.
Der Gemeinderat der Gemeinde Kössen hat in seiner Sitzung vom 03.07.2024 beschlossen den Entwurf über die zweite Fortschreibung des Örtlichen Raumordnungskonzeptes über sechs Wochen hindurch zur öffentlichen Einsichtnahme aufzulegen.
Die maßgebenden Verordnungsunterlagen liegen vom 22.07.2024 bis einschließlich 02.09.2024 zur öffentlichen Einsichtnahme zu den Parteienverkehrszeiten im Gemeindeamt auf und können untenstehend eingesehen werden.