Heizkostenzuschuss 2026/2027 mit mehr Unterstützung und weniger Bürokratie
- Antragsfrist für Zuschuss 2026/2027 startet im Mai
- 250 Euro für einkommensschwächere Haushalte
- Erhöhte Einkommensgrenzen: Mehr Menschen profitieren von Zuschuss
- Wöchentliches Update „Vereinfachung & Entbürokratisierung“: einfachere Antragstellung für BürgerInnen, effizientere Abwicklung für Verwaltung
- Zuschuss wird ab September 2026 mit Beginn der Heizsaison ausbezahlt
- Informationen unter www.tirol.gv.at/heizkostenzuschuss - inkl. Heizkostenzuschuss-Rechner
Heizkosten belasten gerade einkommensschwächere Haushalte – nicht zuletzt sorgt die aktuelle weltpolitische Lage und damit einhergehende Auswirkungen auf den Energiemarkt bei vielen Menschen für Unsicherheit.
Gerade dann, wenn jeder Euro zählt, braucht es rasche und unkomplizierte Unterstützung.
Das Land Tirol setzt den bewährten Heizkostenzuschuss auch für die Heizperiode 2026/2027 fort und spricht mit höheren Einkommensgrenzen noch mehr Menschen an.
Zudem wurde die Antragstellung im Zuge des Tirol Konvents grundlegend vereinfacht.
Eine Beantragung des Zuschusses ist zwischen 1. Mai und 31. Oktober 2026 möglich. '
Ausbezahlt wird der Zuschuss einmalig ab September 2026 mit Beginn der Heizsaison.
Schneller, einfacher, digitaler: Die wichtigsten Neuerungen im Detail
Die Netto-Haushaltseinkommensgrenzen wurden im Vergleich zum Vorjahr erhöht und betragen nun für einen Ein-Personen-Haushalt bis zu 1.435 Euro,
für zwei Personen bis zu 2.265 Euro,
für drei Personen bis zu 2.665 Euro und
für vier Personen bis zu 2.965 Euro.
Für jede weitere Person im Haushalt erhöht sich die Grenze um 300 Euro.
Die Höhe der Förderung beträgt 250 Euro pro Haushalt.
Ob Anspruch auf einen Heizkostenzuschuss besteht, können Interessierte vorab – ohne Rechtsanspruch – mittels Heizkostenzuschuss-Rechner ausrechnen.
Dieser steht ab 1. Mai 2026 unter www.tirol.gv.at/heizkostenzuschuss zur Verfügung.
Die Einreichung erfolgt bevorzugt über das Online-Formular auf der genannten Website, wobei auch eine analoge Antragstellung weiterhin möglich ist.
Es müssen keine Unterlagen oder Nachweise mehr verpflichtend eingereicht werden.
Bei den Angaben zum Haushaltseinkommen des Vorjahres müssen AntragstellerInnen bestätigen, dass ihre Angaben der Wahrheit entsprechen.
Vor der Auszahlung werden Überprüfungen durchgeführt – es können Unterlagen beim Antragsteller bzw. bei der Antragstellerin angefordert werden.
Einfachere Beantragung für EmpfängerInnen des Zuschusses im Vorjahr
- Allen FördernehmerInnen, denen der Heizkostenzuschuss 2025/2026 des Landes bewilligt wurde, wird vom Amt der Tiroler Landesregierung, Abteilung Soziales, neuerlich ein Antragsformular zugestellt.
Somit können Bezugsberechtigte aus dem Vorjahr ihre angegebenen Daten kontrollieren und bei weiterem Bedarf den Heizkostenzuschuss erneut unkompliziert beantragen. - Haushalte von MindestpensionistInnen mit Bezug einer Ausgleichszulage, die bereits den Heizkostenzuschuss 2025/2026 erhalten haben, müssen keinen Antrag stellen.
Diese erhalten nach Prüfung ein Zusageschreiben, die Auszahlung erfolgt automatisiert.
Factsheet Heizkostenzuschuss 2026/2027
Antrag Heizkostenzuschuss 2026/2027