Sträucher und Hecken schneiden!

Ein Spielzeugzug in einem Busch

In mehreren Bereichen ragen Hecken, Sträucher und Bäume von Privatgrundstücken in den öffentlichen Verkehrsraum. Dadurch werden Gehwege beeinträchtigt, die Sicht auf den Straßenverlauf und Verkehrszeichen eingeschränkt sowie die Verkehrssicherheit gefährdet.

Verursacht eine überhängende Hecke oder ein Ast einen Unfall oder Schaden, weil ein Verkehrszeichen verdeckt oder die Sicht behindert wird, kann der Grundstückseigentümer zivilrechtlich für den entstandenen Schaden haften.

Laut Straßenverkehrsordnung sind Grundstückseigentümer verpflichtet, Hecken, Sträucher und Bäume, die in den öffentlichen Bereich ragen, entsprechend zurückzuschneiden oder zu entfernen.

Die Gemeinde fordert daher alle betroffenen Grundstückseigentümer auf, den erforderlichen Rückschnitt umgehend durchzuführen und den öffentlichen Verkehrsraum dauerhaft freizuhalten.

06.08.2026