Formulare

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  • HTMLAnmeldung zur elektronischen Zustellung
    Hinweis
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    Briefe einfach sicher digital empfangen

    Um nicht nachweisliche Sendungen der Gemeinde elektronisch empfangen zu können, können Sie sich einfach und rasch mittels nachstehenden Anmeldeformulars registrieren.

    Nachstehend finden Sie einen Hinweis für den Empfang von nachweislichen RSb und RSa Sendungen.

    Die Gemeinde stellt den Service elektronischer Sendungen in Zusammenarbeit mit der Firma hpc DUAL Österreich GmbH zur Verfügung. Details zur Nutzung und Widerrufbarkeit finden Sie in unserer Datenschutzrichtlinie.


    HINWEIS ZUM ERHALT VON NACHWEISLICHEN SENDUNGEN

    Um ebenfalls RSb bzw. RSa Sendungen zusätzlich elektronisch empfangen zu können, eröffnen Sie ein elektronisches Postfach (MeinPostkorb) auf oesterreich.gv.at Dazu benötigen Sie neben einer gemeldeten Adresse in Österreich und einer E-Mail-Adresse, eine ID-Austria ("Handy-Signatur"), die Sie in einer Registrierungsstelle beantragen können.

    Sollten Sie die App „Digitales Amt“ bereits nutzen, können Sie die Anwendung „MeinPostkorb“ auch über die App freischalten, um Ihre Sendungen digital abzuholen. Unternehmen erhalten die Sendungen elektronisch im Unternehmensserviceportal.

    Details finden Sie in unserer Datenschutzrichtlinie.

  • HTMLAnsuchen § 90 StVO – Arbeiten auf oder neben der Gemeindestraße
    Hinweis
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    Kurzinformation zum Formular:

     

    • Firmen haben beim Einbringer die Auswahl „Selbstständige – freiberuflich Tätige – Einzelunternehmen“ sowie „keine Vertretung“ zu treffen.
       Eine Vertretung wäre beispielsweise bei einem Sachwalter relevant.
    • Der Beginn der Arbeiten kann grundsätzlich erst frühestens 14 Tage nach Antragstellung angegeben werden. Diese Prüfung kann umgangen werden, wenn das Feld „Wurde das Bauvorhaben vorab mit der Gemeinde Kössen besprochen?“ mit „Ja“ bestätigt wird.
       Sollte ein Antrag ohne tatsächliche Rücksprache dennoch mit „Ja“ und einem früheren Beginn eingebracht werden, führt dies zu einem Verbesserungsauftrag bzw. zu einer Ablehnung des Antrags.
    • Die Beilage eines Verkehrsleitplans ist im Formular verpflichtend vorgesehen und durch § 90 StVO 1960 gedeckt.
       Sollte wider Erwarten kein oder ein unzureichender Verkehrsleitplan beigefügt sein, führt dies zu einem Verbesserungsauftrag bzw. zu einer Ablehnung des Antrags
    • Allgemeine Informationen zu Arbeiten auf oder neben der Straße
      https://www.tirol.gv.at/buergerservice/e-government/formulare/arbeiten-auf-oder-neben-der-strasse/
  • .PDFAntrag auf Förderung der Kommunalsteuer für Lehrlinge (149 KB) - .PDF
    Hinweis
    Hinweis

     

  • HTMLAnforderungen an den Energieausweis - Energie Tirol
  • HTMLAlternativenprüfung - Anlage 6b Tiroler Bauvorschriften 2016
  • HTMLAlternativenprüfungstool - Energie Tirol